Förderung

Förderung für die Website: Was Vorarlberger Betriebe wissen müssen

Von Dario Lenz · · 7 Min. Lesezeit · zuletzt aktualisiert am

Kurz beantwortet

Der wichtigste Grundsatz bei Förderungen in Österreich lautet: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt und bewilligt sein. Wer den Auftrag erteilt, die Anzahlung überweist oder den Vertrag unterschreibt, bevor die Förderstelle zugestimmt hat, verliert den Anspruch in aller Regel vollständig — rückwirkend wird nichts gefördert. Anlaufstellen für Vorarlberger Betriebe sind die Wirtschaftskammer Vorarlberg mit ihrer Digitalisierungsberatung, die Wirtschaftsabteilung des Landes Vorarlberg und auf Bundesebene das Austria Wirtschaftsservice. Welche Programme aktuell laufen und mit welchen Sätzen, ändert sich regelmäßig und gehört vor jedem Projekt einmal direkt nachgefragt.

Die eine Regel, an der die meisten scheitern

Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt und bewilligt sein. Das ist keine Formalie, sondern der Kern fast jeder österreichischen Förderung: Gefördert wird ein Vorhaben, das noch nicht begonnen hat. Als Beginn gilt bereits die verbindliche Bestellung — also die unterschriebene Auftragsbestätigung, die Anzahlung oder das schriftliche „Bitte fang an“.

Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, bekommt in aller Regel nichts. Das lässt sich auch nicht mit einem rückdatierten Schreiben reparieren, und es ist der mit Abstand häufigste Grund, warum Betriebe leer ausgehen. Es kostet nichts, vor dem Auftrag zwei Wochen einzuplanen — es kostet aber alles, sie zu überspringen.

Wo Vorarlberger Betriebe fragen

Drei Ebenen kommen in Frage, und sie schließen einander nicht aus:

  • Wirtschaftskammer Vorarlberg. Die WKO bietet ihren Mitgliedern Beratung zu Digitalisierungsvorhaben an, in Teilen kostenlos. Das ist der schnellste erste Anruf: dort weiß man, welche Programme gerade laufen, und die Auskunft kostet dich nichts.
  • Land Vorarlberg. Die Wirtschaftsabteilung des Landes fördert betriebliche Vorhaben, teils mit eigenen Digitalisierungsschwerpunkten.
  • Bundesebene. Das Austria Wirtschaftsservice (aws) ist die Förderbank des Bundes und wickelt Programme für Klein- und Mittelbetriebe ab.

Welche Programme im Moment offen sind, wie hoch der Satz ist und welche Mindestsumme gilt, ändert sich regelmäßig. Deshalb steht hier bewusst keine Prozentzahl: Eine Zahl, die heute stimmt, ist in einem halben Jahr falsch, und dann ist sie schlimmer als keine. Ein Anruf bei der WKO klärt es in zehn Minuten für deinen konkreten Fall.

Was du für einen Antrag brauchst

Die Anforderungen ähneln sich über alle Programme hinweg. Wenn du das hier beisammen hast, bist du für die meisten Anträge gerüstet:

  • Eine Beschreibung des Vorhabens: was gebaut wird, warum, und was es dem Betrieb bringen soll.
  • Ein schriftliches Angebot mit Fixpreis und aufgeschlüsselten Positionen — kein „ab“-Preis.
  • Häufig ein Vergleichsangebot ab einer bestimmten Auftragshöhe.
  • Betriebsdaten: Firmenbuch- oder GISA-Zahl, UID, Mitarbeiterzahl, letzter Jahresabschluss.
  • Nach Abschluss: Rechnung und Zahlungsnachweis. Barzahlung wird oft nicht anerkannt.

Das Angebot ist der Punkt, an dem ich dir zuarbeiten kann. Ein Fixpreisangebot mit sauber getrennten Positionen bekommst du von mir ohnehin, bevor irgendetwas gebaut wird — genau das Dokument, das eine Förderstelle sehen will.

Was üblicherweise gefördert wird und was nicht

Förderfähig sind in der Regel externe Leistungen mit Rechnung: Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Texte, Fotografie, Schulung. Nicht gefördert werden meist die eigene Arbeitszeit, laufende Kosten wie Hosting und Domain, reine Werbeschaltungen und Abo-Modelle ohne Eigentumsübergang.

Der letzte Punkt ist ein Argument für individuell gebaute Seiten: Bei einem Baukasten-Abo mietest du eine Leistung, bei einer eigenen Website kaufst du ein Wirtschaftsgut, das dir danach gehört. Das ist die Konstellation, mit der Förderstellen üblicherweise besser können.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Vorhaben grob festlegen: Was soll die Seite können?
  2. Bei der WKO anrufen und fragen, welches Programm dazu passt.
  3. Fixpreisangebot einholen — bei mir kostenlos, samt Entwurf.
  4. Antrag stellen. Jetzt noch nicht beauftragen.
  5. Bewilligung abwarten.
  6. Beauftragen, bauen lassen, Rechnung und Zahlungsnachweis aufheben.
  7. Abrechnung einreichen.

Zwischen Schritt vier und fünf liegen je nach Programm ein paar Wochen. Diese Wochen sind der Preis für den Zuschuss — und der einzige Teil des Verfahrens, den man nicht abkürzen kann.

Ehrlich gesagt

Ich bin kein Förderberater und gebe keine Förderzusagen. Was ich liefere, ist das Angebot in der Form, die ein Antrag braucht, und die Geduld, mit dem Bauen zu warten, bis deine Bewilligung da ist. Für die Frage, welches Programm zu dir passt, ist die Wirtschaftskammer die richtige Adresse — und dieser Anruf ist für Mitglieder kostenlos.

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